Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser wissenschaftlichen Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung kultureller Überlieferungen von übergeordneter fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.
Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 70 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 137 Projekte in 194 Arbeitsstellen finanziert.
[vgl. www.akademienunion.de/forschungsprojekte ]
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