Re­geln gu­ter wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis

Die Gesellschaft für Musikforschung (GfM) unterstützt nachdrücklich das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft formulierte Konzept zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis (www.dfg.de/gwp):

1. Entsprechend den Empfehlungen der DFG verpflichten sich die Mitglieder der GfM, folgende allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit einzuhalten:

  • lege artis zu arbeiten,
  • Resultate zu dokumentieren,
  • alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln,
  • strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partner:innen, Konkurrent:innen, Vorgänger:innen sowie im Hinblick auf Forschungsergebnisse des wissenschaftlichen Nachwuchses zu wahren.

2. Als wissenschaftliches Fehlverhalten sieht die GfM folgende Tatbestände an:

  • Erfindung und Fälschung von Daten,
  • Plagiat,
  • Vertrauensbruch als Gutachter:innen oder Herausgeber:innen
  • Vertrauensbruch als Betreuer:innen bzw. Arbeitgeber:innen im Bereich wissenschaftlicher Nachwuchsförderung.

3. In Konfliktfällen und in Fällen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist der Ältestenrat der GfM anzurufen.

4. Der Ältestenrat empfiehlt bei nachgewiesenem wissenschaftlichen Fehlverhalten dem Vorstand angemessene Konsequenzen, über deren Umsetzung dieser im Einvernehmen mit dem oder der Vorsitzenden des Beirats entscheidet. Solche Konsequenzen können von der zeitlich befristeten Sperrung betroffener Personen als Autor:innen für die Zeitschrift Die Musikforschung bis hin zum Ausschluss aus der GfM reichen.