Schallkosmos Hof: Architektur, Funktion und Musik adliger Repräsentationsräume im Europa der Frühen Neuzeit
Internationale und interdisziplinäre Tagung des Rudolstädter Arbeitskreises für Residenzkultur in Kooperation mit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Rudolstadt, 20.-22.6.2025
Deadline: 15.07.2024
Konzeption und Organisation:
Dr. Heiko Laß (Ludwig-Maximilians-Universität München)
Dr. Margret Scharrer (Universität Bern) un
Dr. Tobias C. Weißmann (Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
Die akustische Dimension historischer Bauwerke ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus geistes- und kulturwissenschaftlicher Disziplinen gerückt. Zentral sind dabei vor allem Sakralräume und klangspezifische Architekturen wie Theater, Konzertsäle oder antike Senatsgebäude. Höfische Bauwerke wie Schlösser und Lusthäuser finden im Rahmen aktueller Forschungen kaum Berücksichtigung. Die geplante Tagung nimmt dieses Desiderat zum Anlass, um explizit nach dem „Schallkosmos Hof“ zu fragen.
Zahlreiche frühneuzeitliche Schlossanlagen integrierten spezifische „Schallräume“, die im Hinblick auf bestimmte klangästhetische Vorstellungen und musikalische Darbietungsformen konzipiert und konstruiert waren. Zu den bekanntesten Beispielen zählen das fürstliche Lusthaus auf dem Wall in Darmstadt, das Schallhaus der Heidecksburg in Rudolstadt und die einstige „Himmelsburg“ im Weimarer Stadtschloss, in der Johann Sebastian Bach zu Beginn des 18. Jahrhunderts als Organist wirkte. Neben diesen speziellen Schallräumen verfügten Schlösser mit ihren Thron- und Audienzsälen, Musikzimmern und Hauptsälen sowie den Toreinfahrten, Höfen und Gartenanlagen über eine Vielzahl von Räumen, die entsprechend ihrer zeremoniellen und musikalischen Nutzung auf konkrete akustische Bedarfe antworteten. Abgesehen von spezifischen Schallkonstruktionen wie Kuppeln und Balkonen konnten Räume und Säle weitere architektonische und (permanente wie auch ephemere) technische Konstruktionen aufweisen, die den Klang von Musik und gesprochenem Wort beeinflussen oder manipulieren sollten – etwa Raumwölbungen, Wandbespannungen oder eingetiefte Fußböden. In Anbetracht der herausragenden Stellung, die Musik in höfischem Zeremoniell und Zeitvertreib, der Erziehung und Bildung einnahm, dürften Bauherr*innen und Architekten den akustischen Raumverhältnissen eine weitaus größere Beachtung geschenkt haben, als bislang bekannt.
Die geplante Tagung nimmt das frühneuzeitliche Gesamtensemble von Schloss, Kapelle und Garten als Schallraum hinsichtlich ihrer akustischen und klanglichen Dimension in den Blick. Die leitenden Fragestellungen lauten: Welche Funktionen erfüllen spezielle Schallhäuser, welche Ideen und Konzepte stehen hinter diesen besonderen Architekturen? Inwiefern äußerten sich Zeitgenossen wie Athanasius Kircher, Traktatisten und Zeremonialwissenschaftler zum Verhältnis von Raum, Akustik und Klang im höfischen Bereich? Lassen sich Wechselwirkungen zwischen musikalischen Kompositionen, den Aufführungspraktiken und den räumlichen Bedingungen ausmachen? Welche emotionale Wirkung entfalteten bestimmte Klangereignisse, insbesondere Instrumentenklang und Gesang versteckter Musiker*innen? Und schließlich: Welches Potential für wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und museale Vermittlung bieten digitale Technologien wie 3D-Simulationen und virtuelle Akustiken (Auralisationen) in Kombination mit historischer Aufführungspraxis für die Rekonstruktion historischer Klangarchitekturen?
Die dezidiert interdisziplinäre Tagung richtet sich an Forscher*innen der Architektur- und Kunstgeschichte, der Musikwissenschaft und historischen Aufführungspraxis, Sound Studies, Geschichtswissenschaft, der (Archäo-)Akustikforschung sowie Digital Engineering.
Vorgesehen sind Referate von 30 Minuten in Deutsch und Englisch. Bitte senden Sie Ihren Beitragsvorschlag in Form eines Abstracts (max. 500 Wörter) und einer Kurzvita bis zum 15. Juli 2024 an: Heiko Laß (heiko.lass@kunstgeschichte.uni-muenchen.de), Margret Scharrer (margret.scharrer@unibe.ch) und Tobias Weißmann (tobias.weissmann@uni-mainz.de).
Reise- und Übernachtungskosten werden vorbehaltlich der erfolgreichen Finanzierungseinwerbung erstattet.