Die schriftliche Abstimmung, die in diesem Jahr als Ersatz für die reguläre Mitgliederversammlung durchgeführt wurde und bei der über die durch die Satzung der Gesellschaft für Musikforschung vorgeschriebenen Punkte, über Vorschläge zum Wahlausschuss und über eine Änderung der Wahlordnung abgestimmt wurde, ist in allen Punkten eindeutig ausgefallen. Dennoch lässt sich kein rechtmäßiges Endergebnis ausweisen, da das geforderte Quorum nicht erreicht wurde. Das genaue Abstimmungsergebnis ist auf der Website der Gesellschaft für Musikforschung im geschützten Mitgliederbereich einsehbar (www.musikforschung.de).
Bis zu einer nächsten Mitgliederversammlung bleibt der Vorstand daher ohne Entlastung im Amt und handelt im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen ohne verabschiedeten Haushaltsplan 2021. Die Wahlordnung bleibt in der bisherigen Form bestehen; der Wahlausschuss bleibt zu wählen. Wegen der fortdauernden pandemischen Infektionslage sieht der Vorstand im laufenden Jahr keine Möglichkeit, die nötigen Beschlüsse auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung herbeizuführen. Über das weitere Vorgehen wird im ersten Quartal 2021 entschieden.