Uni­versität­s­pro­fes­sur für das Fach Mu­sikwis­senschaft

Universität Mozarteum Salzburg, Department für Musikwissenschaft

Deadline: 03.08.2021

An der Universität Mozarteum Salzburg ist im Department für Musikwissenschaft zum ehestmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Universitätsprofessur
für das Fach Musikwissenschaft

Zahl: 1256/1-2021

(Berufungsverfahren gem. § 98 des Universitätsgesetzes)

Gesucht ist eine international ausgewiesene und mit kunstuniversitärer Praxis vertraute Persönlichkeit.

Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:

•  Abhaltung von Lehrveranstaltungen (u.a. zur Musikgeschichte des 18. bis 20. Jahrhunderts),
•  Fachspezifische Lehre zur Instrumentalmusik des 19. Jahrhunderts,
•  Betreuung von akademischen Abschlussarbeiten (BA- und MA-Arbeiten vor allem von Konzertfachstudierenden und Dissertationen) sowie
•  selbständige Forschungstätigkeit.

Anstellungserfordernisse sind:

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion und Habilitation oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen sowie pädagogische Eignung.

Darüber hinaus erwartet die Universität Mozarteum Salzburg:

•  Interesse, Ihre Expertise in der Musikwissenschaft an einer Kunstuniversität in die künstlerische und künstlerisch-pädagogische Bildung der Studierenden einzubringen.
•  Sie bringen Offenheit sowie kritische Reflexion gegenüber den heutigen vielseitigen Fachdiskursen mit und sind mit den besonderen Anfordernissen einer kunstuniversitären Lehre vertraut.
•  Teamfähigkeit mit flachen Hierarchien,
•  Kommunikationsfähigkeit im Dialog mit dem Kollegium und großes Engagement in der Förderung der Studierenden sowie
•  Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung und in der Projektarbeit der Universität,
•  Konzeption und Organisation von Tagungen werden ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft, die Betreuung der Studierenden in angemessener zeitlicher Präsenz vor Ort persönlich zu leisten (Bereitschaft Umkreis Salzburg als Lebensmittelpunkt zu wählen).

Die Entlohnung erfolgt entsprechend dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten in der Verwendungsgruppe A1 und beträgt in der Grundstufe derzeit mindestens € 5.321,70 Monatsbrutto (100%). Dieses entspricht einem Jahresbruttobezug in Höhe von € 74.503,80 (14 Monatsbezüge). Sowohl die Bezüge als auch sämtliche andere arbeitsvertragliche Details können Gegenstand von Arbeitsvertragsverhandlungen sein.

Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Berufungsverfahrens entstanden sind, werden nicht vergütet.

Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und fordert daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderung, die entsprechend qualifiziert sind, werden ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis spätestens 03.08.2021 online unter folgendem Link erbeten: www.uni-mozarteum.at/apps/fe/karriere/.

Rektorat