Seni­or Sci­ent­ist (w/m/d) mit einem Dok­t­or­at im Bereich Theat­er- oder Mu­sikwis­senschaft

Graz, Zentrum für Genderforschung und Diversität (ZfGD)

Deadline: 20.09.2023

Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – Zentrum für Genderforschung und Diversität (ZfGD) – sucht ab 01. Oktober 2023 eine*n

Senior Scientist (w/m/d) mit einem Doktorat im Bereich Theater- oder Musikwissenschaft (Karenzvertretung)

Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – kurz Kunstuniversität Graz – ist eine international renommierte Ausbildungsstätte im Herzen Europas mit Standorten in Graz und Oberschützen. An 17 Instituten, zwei Doktoratsschulen und einem Zentrum für Genderforschung bietet sie hochqualifizierte Forschung und Lehre und widmet sich der Entwicklung und Erschließung der Künste. Dabei stehen Artistic Citizenship und die Verbindung verschiedenster Musiktraditionen mit innovativen zeitgenössischen Positionierungen im Zentrum. Für Forschende bietet die Universität ein attraktives Umfeld. Der Fokus liegt auf musikbezogener Forschung, die von naturwissenschaftlich-technischen bis zu sozial- und geisteswissenschaftlichen Ansätzen reicht und auch künstlerische Forschung umfasst. Theaterwissenschaft und Genderforschung vervollständigen das Forschungsportfolio. Als Ort der Bildung und als Arbeitgeberin versteht sich die Kunstuniversität Graz als Teil einer offenen Gesellschaft, deren Diversität sie in ihrem Wirken Rechnung trägt. Das Potential von Gender, Diversität und Nachhaltigkeit sehen wir als Chance in der Transformation des Kunst- und Kulturbetriebs und für die Weiterentwicklung unserer Institution.

Ihre Aufgaben insbesondere

  • Mitwirkung an Aktivitäten des ZfGD (lt. Statuten)
  • Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen
  • Selbständige Forschungstätigkeiten
  • Betreuung von Studierenden
  • Mitarbeit bei Forschungs- und Lehraufgaben, die der Organisationseinheit, der sie zugewiesen sind, obliegen
  • Mitarbeit bei Prüfungen
  • Mitwirkung in Universitätsgremien (z.B. Senat, Kommissionen)
  • Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen

Ihr Profil

  • Abschluss eines fachlich und thematisch einschlägigen Doktoratsstudiums, Doktorat in Theater- oder Musikwissenschaft
  • Genderforschung in Musiktheater/Schauspiel mit einem eigenen Forschungsthema
  • Habilitationsprojekt erwünscht
  • Erfahrung bei der Organisation und Durchführung von Drittmittelprojekten
  • Konzeption und Durchführung von eigenständigen internen Veranstaltungsformaten im Bereich der Gender Studies
  • Kooperation mit universitätsexternen Institutionen im Bereich Musik und Theater
  • Internationale Vernetzung im Bereich Theater- und Musikwissenschaft
  • Fähigkeiten und/oder Erfahrungen im Umgang mit Gender und Diversität

Wir bieten Ihnen:
Eine wissenschaftliche Tätigkeit sowie ein familienfreundliches und attraktives Arbeitsumfeld in einem hochmotivierten Team.

Vertrag: Karenzvertretung von 1. Oktober 2023 bis 30. September 2026
Beschäftigungsausmaß: Vollzeitbeschäftigung
Entlohnung: Das monatliche Mindestentgelt beträgt derzeit € 4.351,90 brutto (14x jährlich, Einstufung nach § 26 Universitäten-KV) und kann sich allenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung samt Motivationsschreiben und Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Publikationsliste, Liste abgehaltener Lehrveranstaltungen etc.) an bewerbung@kug.ac.at.

Ende der Bewerbungsfrist: 20.09.2023
Geschäftszahl: 96/23

Die Kunstuniversität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen und wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.

Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.