Aktuelles
Aktivitäten der Fachgruppe
aktuell 27 Mitglieder
13. September 2013
Einsetzung durch die Mitgliederversammlung
14. Dezember
Konstituierung
7. Februar 2014
Mitgliedertreffen (Satzung, Konzeption eines Arbeitsprogramms)
12. Juli
Mitgliedertreffen (Vorbereitung des Teilsymposions 2014)
17. September
Teilsymposion bei der GfM-Jahrestagung in Greifswald: Musiktheorie im geteilten Deutschland der Nachkriegszeit
17. Januar 2015
Mitgliedertreffen (Vorbereitung des Programms 2015)
21.–23. September
Sommerakademie Die Klavierfantasien von Felix Mendelssohn Bartholdy und Robert Schumann an der HMT Leipzig, unterstützt von der Society for Music Theory
2. Oktober
Teilsymposion bei der GfM-Jahrestagung in Halle: Tonkunst und »Artzneygelahrtheit« im 18. Jahrhundert: Die Rolle der Musik bei den »vernünftigen Ärzten« aus Halle, Mitgliedertreffen
Jan./Febr. 2016
geplantes Mitgliedertreffen
September geplantes Teilsymposion bei der GfM-Jahrestagung in Mainz:
Riemann-Rezeption weltweit (Arbeitstitel)
Geschäftsordnung der Fachgruppe Musiktheorie
1. Aufgaben
- Die Fachgruppe ist eine Arbeitsgemeinschaft von im Bereich Musiktheorie tätigen Musikwissenschaftler_innen.
- Sie fördert die Kontakte und den wissenschaftlichen Austausch zwischen ihren Mitgliedern und über die Fachgruppe hinaus.
- Die Veranstaltungen der Fachgruppe stehen allen Interessent_innen offen.
2. Mitgliedschaft und Wahlrecht
- Mitglied der Fachgruppe kann werden, wer Mitglied der Gesellschaft für Musikforschung ist und zur musiktheoretischen Forschung und Lehre im Rahmen der von der Fachgruppe vertretenen Themen beitragen möchte.
- Das Wahlrecht regelt die Satzung der Gesellschaft für Musikforschung.
3. Fachgruppensitzungen und sonstige Veranstaltungen
- Fachgruppensitzungen finden in der Regel jährlich während der Jahrestagung der Gesellschaft für Musikforschung statt. Weitere Sitzungen können zur Vorbereitung und Durchführung von Symposien, Workshops und anderen Aktivitäten dienen.
- Zu den Sitzungen lädt der_die Sprecher_in oder der_die Stellvertreter_in unter Angabe der Tagesordnung ein. Eine Sitzung kann auch auf Wunsch von mindestens fünf Mitgliedern einberufen werden. Einladungen erfolgen über die E-Mail-Liste der Fachgruppe.
4. Sprecher_in und Stellvertreter_in
- Die Arbeit der Fachgruppe wird durch eine_n Sprecher_in sowie durch eine_n Stellvertreter_in koordiniert.
- Der_die Sprecher_in und der_die Stellvertreter_in werden im Rahmen einer Fachgruppensitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Leipzig, 7. Februar 2014